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   LSG Bayern, 18.04.2007 - L 19 R 603/04   

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LSG Bayern, 18.04.2007 - L 19 R 603/04 (https://dejure.org/2007,21107)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.04.2007 - L 19 R 603/04 (https://dejure.org/2007,21107)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. April 2007 - L 19 R 603/04 (https://dejure.org/2007,21107)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Hinterbliebenenrente bei Dauer der Ehe von mindestens einem Jahr; Erlangung einer Versorgung als Ziel der Eheschließung bei Tod des Versicherten innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung als gesetzliche Vermutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.06.2000 - B 9 VG 3/99 R

    Keine Beweiserleichterung in der Gewaltopferentschädigung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.04.2007 - L 19 R 603/04
    Eine Tatsache ist danach bewiesen, wenn alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon oder einen so hohen Grad an Wahrscheinlichkeit zu begründen, dass kein vernünftiger Mensch noch zweifelt (vgl BSG SozR 3-3900 § 15 Nr. 3 mwN).
  • Drs-Bund, 14.11.2000 - BT-Drs 14/4595
    Auszug aus LSG Bayern, 18.04.2007 - L 19 R 603/04
    Sie ist widerlegt, wenn besondere Umstände vorliegen, aufgrund derer trotz kurzer Ehedauer die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen (Gesetzesbegründung zu § 46 Abs. 2a SGB VI, Bundestagsdrucksache 14/4595 S 44).
  • LSG Hessen, 13.12.2006 - L 2 R 220/06

    Hinterbliebenenversorgung: Nothochzeit mit todkrankem Partner begründet keine

    Auszug aus LSG Bayern, 18.04.2007 - L 19 R 603/04
    Es handelt sich hierbei um einen Betrag, der nur geringfügig über dem Sozialhilfeniveau liegt (Regelsatz 347, 00 EUR zuzüglich Unterkunftskosten - angemessene Kaltmiete und Mietnebenkosten -), so dass vorliegend der Hinterbliebenenrente (430,00 EUR monatlich) eine deutliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt (Hessisches LSG Urteil vom 13.12.2006 - L 2 R 220/06).
  • LSG Bayern, 23.07.2003 - L 2 U 360/01

    Anspruch auf Witwenrente; Ausschluss des Anspruchs bei Eheschließung erst nach

    Auszug aus LSG Bayern, 18.04.2007 - L 19 R 603/04
    Das Bestehen allein einer Liebesbeziehung und die wiederholte Äußerung von Heiratsabsichten reichen nach dem Urteil des BayLSG vom 23.07.2003 - L 2 U 360/01 -, dem sich der Senat anschließt, für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 46 Abs. 2a SGB VI ohnehin nicht aus.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.05.2006 - L 17 R 2024/05

    Kein Anspruch auf Witwenrente bei Versorgungsehe

    Auszug aus LSG Bayern, 18.04.2007 - L 19 R 603/04
    Denn auch das Motiv, gegebenenfalls durch die Witwen-/Witwerrente einen höheren Lebensunterhalt zu erhalten, stützt die Rechtsvermutung einer Versorgungsehe (so auch Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 07.05.2006 - L 17 R 2024/05 -).
  • LSG Bayern, 05.02.2007 - L 19 B 863/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Klage auf Witwerrente bei

    Auszug aus LSG Bayern, 18.04.2007 - L 19 R 603/04
    Es unterstreicht im Übrigen die Rechtsvermutung, dass es alleiniger oder überwiegender Zweck der Eheschließung war, dem Überlebenden eine Versorgung zu verschaffen (LSG NRW, HV-Info 16/2001, 1454; BayLSG Beschluss vom 05.02.2007 - L 19 B 863/06 R PKH).
  • LSG Baden-Württemberg, 24.03.1999 - L 2 U 2125/96

    Anspruch auf Witwenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Vermutung

    Auszug aus LSG Bayern, 18.04.2007 - L 19 R 603/04
    Besondere Umstände sind nur solche, die eine Versorgungsabsicht eindeutig ausschließen, z.B. weil der Eintritt des Versicherungsfalls im Zeitpunkt der Eheschließung nicht vorausgesehen werden konnte (Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzl. Unfallversicherung § 65 RdNr 25.1; Schleswig-Holsteinisches LSG Urteil vom 07.12.2006 - L 12 R 99/06; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.1999 - L 2 U 2125/96 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08

    Widerlegung der Rechtsvermutung einer Versorgungsehe; Nottrauung

    Zu berücksichtigen sind ferner die konkreten Umstände bei der Eheschließung, die etwa bei einer so genannten Nottrauung im Krankenhaus als ein gewichtiges Indiz gegen eine nicht überwiegende Versorgungsabsicht anzusehen sein können (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 18. April 2007 - L 19 R 603/04 -, zitiert nach Juris).

    Die Tatsache, dass zwischen den Partnern eine gegenseitige Zuneigung und Verpflichtung bestand und die wiederholte Äußerung von Heiratsabsichten ohne Darlegung und Nachweis konkreter Planungen (z. B. Vorsprachen beim Standesamt) reichen für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 46 Abs. 2 a SGB VI nicht aus (vgl. hierzu Urteile des BayLSG vom 23. Juli 2003 - L 2 U 360/01 - und vom 18. April 2007 - L 19 R 603/04 -, beide zitiert nach Juris).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 01.07.2020 - L 7 R 185/18

    Rente wegen Todes aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Witwenrente -

    Unabhängig von der Frage, ob der angemessene Lebensunterhalt der Klägerin mit den eigenen Einkünften sichergestellt wäre, kann dem Gesetz nicht entnommen werden, dass die Vermutung des § 46 Abs. 2a SGB VI nur bei solchen Witwen und Witwern gelten soll, die selbst keine eigenen ausreichenden Einkünfte haben (vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 18. April 2007 - L 19 R 603/04 -).

    Denn auch das Motiv, gegebenenfalls durch die Witwen-/Witwerrente einen höheren Lebensunterhalt zu erhalten, stützt die Rechtsvermutung der Versorgungsehe (vergleiche Urteil des Bayerischen LSG vom 18. April 2007, a.a.O.; Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 - Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 26. Februar 2009 - L 3 R 80/08 -, juris Rn. 37).

  • LSG Bayern, 19.09.2007 - L 13 R 357/06

    Widerlegung der gesetzlichen Vermutungsregelung des § 46 Abs. 2a Sozialgesetzbuch

    Das Urteil des SG Würzburg vom 15. September 2004 (Az.: S 8 RJ 697/02) ist aufgehoben worden (Urteil des Bayer. Landessozialgerichts vom 18. April 2007, Az.: L 19 R 603/04) und kann somit die Geltendmachung eines Anspruchs der Klägerin nicht mehr begründen.

    Der Senat weist darauf hin, dass allein das Bestehen einer Liebesbeziehung und die wiederholte Äußerung von Heiratsabsichten nach der Rechtsprechung des Bayer. Landessozialgerichts nicht für die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des § 46 Abs. 2a SGB VI ausreichen und die sich, wie oben dargestellt, hieraus ergebende Nachteile die Klägerin zu tragen hat (Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2003, Az.: L 19 R 603/04, m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.07.2008 - L 8 R 583/08

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Zu berücksichtigen sind ferner die konkreten Umstände bei der Eheschließung, die etwa bei einer Nottrauung im Krankenhaus als ein gewichtiges Indiz gegen eine nicht überwiegende Versorgungsabsicht anzusehen sein können (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 18. April 2007 - L 19 R 603/04 - ).
  • VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 13.1644

    Keine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsehe

    Denn auch das Motiv, durch die Witwenversorgung ggf. einen höheren Lebensunterhalt zu erhalten, spricht i.d.R. für das Vorliegen einer Versorgungsehe (so zu § 46 Abs. 2a SGB VI BayLSG, U.v. 18.4.2007 - L 19 R 603/04 - juris Rn. 20, durch das das entgegenstehende Urteil des SG Würzburg vom 15.9.2004 - S 8 RJ 697/02 aufgehoben wurde).
  • LSG Bayern, 03.12.2008 - L 1 R 503/07
    Denn auch das Motiv, gegebenenfalls durch die Witwen-/Witwerrente einen höheren Lebensunterhalt zu erhalten, stützt die Rechtsvermutung einer Versorgungsehe (so auch Urteil des LSG Berlin-Brandenburg vom 7. Mai 2006 - L 17 R 2024/05)." (Bayer. LSG, Urt. vom 18. April 2007, Az.: L 19 R 603/04).
  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.11.2013 - L 4 R 102/10

    Rente wegen Todes - Witwenrente - widerlegbare Vermutung - Versorgungsehe - kurze

    Dem Gesetz kann nämlich nicht entnommen werden, dass die Vermutung des § 46 Abs. 2a SGB VI nur bei solchen Witwern und Witwen gelten soll, die selbst keine eigenen ausreichenden Einkünfte haben (vgl. Urteil des Bayerischen LSG vom 18. April 2007 - L 19 R 603/04 - ).
  • LSG Bayern, 03.02.2015 - L 20 R 50/13

    Heiratsabsichten, lebensbedrohliche Erkrankung, Sicherung der Pflege

    Insofern kommt dem in Bezug genommenen Urteil des SG Würzburg, das zudem in der Berufungsinstanz aufgehoben worden war (Urteil des BayLSG vom 18.04.2007 Az: L 19 R 603/04), keine Bedeutung zu.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.05.2013 - L 4 R 2897/11
    Denn anderenfalls wären gut situierte Hinterbliebene bei der Prüfung der gesetzlichen Vermutung und deren Widerlegung bevorzugt (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2006 - L 4 R 3372/05 - und vom 16. Mai 2008 - L 4 R 3254/07 - s. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6. März 2008 - L 2 R 4994/07 - alle nicht veröffentlicht; a.A. Sozialgericht Würzburg, Urteil vom 15. September 2004 - S 8 RJ 697/02 - in juris, aufgehoben vom Bayerischen LSG, Urteil vom 18. April 2007 - L 19 R 603/04 - in juris; Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 13. Oktober 2005 S 14 KN 129/03 - in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2011 - L 10 R 237/08
    Das Bayerische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 18. April 2007, Az.: L 19 R 603/04, mit dem die von der Klägerin zitierte Entscheidung des SG Würzburg aufgehoben worden ist, zur Bedeutung der wirtschaftlichen Situation eines Hinterbliebenen für die Widerlegung der Vermutung aus § 46 Abs. 2 a SGB VI ausgeführt, es lasse sich dem Gesetz nicht entnehmen, dass die Rechtsvermutung der Versorgungsehe nur bei Witwen/Witwern gelten solle, die ihrerseits überhaupt keine Versorgung haben.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - L 3 R 424/07
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - L 3 R 321/06
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